Gesundheits- und Krankenpfleger


Vorbereitung auf Kenntnisstandprüfung Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 2 Krankenpflegegesetz

Wir richten uns bei der Durchführung der Qualifizierung nach den individuellen Bedürfnissen von Zugewanderten und dem Anerkennungsbescheid.

Was leistet die Qualifizierung?

  • Sprachkurs zur Erlangung des Sprachlevels B2 (nach individuellem Bedarf)
  • Vorbereitungskurs zur Kenntnisprüfung (max 160h mit praktischem Teil)
  • Abnahme Kenntnisprüfung (bei erfolgreichem Bestehen Zertifikat sowie die staatliche Anerkennung als Gesundheits- und Kranenpfleger)
  • Sozialpädagogische Begleitung
  • Gemeinsame Suche nach beruflichen Anschlussoptionen

Voraussetzungen zur Teilnahme:

  • B1-Sprachniveau oder höher
  • Berufsabschluss des Gesundheits- und Krankenpflegers in einem Land, dass nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum zugehörig ist (Syrien, Irak, Afghanistan…)
  • Anerkennungsbescheid des Landesverwaltungsamtes, indem die Kenntnisprüfung als Anpassungsmaßnahme empfohlen wird

Nach erfolgreicher Teilnahme können Sie in Deutschand als Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten.
Der Start der Qualifizierung ist für das erste Quartal 2018 geplant. Die Servicestelle wird die anfallenden Weiterbildungskosten übernehmen. Interessenten können sich direkt an Ralf Kircheis (r.kircheis@spi-ost.de) wenden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer

Hintergrund Informationen zur Qualifizierung

Wenn Sie in Ihrem Heimatland als Gesundheits- und Krankenpfleger gearbeitet haben und Sie diesen Beruf in Sachsen-Anhalt wieder aufnehmen möchten, benötigen Sie die Erlaubnis des Landesverwaltungsamtes (Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe). In einem Anerkennungsverfahren überprüft das Landesverwaltungsamt ob Ihre ausländische Qualifikation mit dem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Dazu benötigt das Landesveraltungsamt Zeugnisse und Dokumente (siehe Liste). Hilfestellung beim Antrag leistet die IQ Servicestelle „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung“ Sachsen-Anhalt Süd.

Werden beim Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede festgestellt, können Sie diese über Ausgleichsmaßnahmen aufheben. Eine mögliche Ausgleichsmaßnahme für Bürger, die nicht aus dem europäischen Wirtschaftsraum stammen (Syrien, Afghanistan, Irak…) ist die Kenntnisprüfung.
Die Kenntnisprüfung entspricht der staatlichen Abschlussprüfung und umfasst mündliche und praktische Teile. In der Qualifizierungsmaßnahme der IQ Servicestelle Sachsen-Anhalt Süd erhalten Sie durch die Christliche Akademie eine intensive Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung. Die Vorbereitung umfasst neben theoretischen auch praktische Teile. Die Kosten für den Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung und der Kenntnisprüfung werden vollständig von der Servicestelle übernommen.

Ausführliche Informationen finden Sie in unseren Flyern